Versicherungen
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Wohngebäudeversicherung
Dem Besitzer einer Immobilie ist mit der Wohngebäudeversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Einschlüsse vorgegeben, aus denen er denjenigen Tarif auswählen kann, der dessen Wohngebäude in bestmöglicher Weise absichert. So gibt es beispielsweise Einschlüsse, die die Beseitigung von Graffiti berücksichtigen oder einen Wasserschaden durch defekte Wasserbetten anerkennen. Ebenso ist es möglich, dass Mieter des Wohngebäudes nach einem erheblichen Schadensfall für die Dauer der Instandsetzung in ein Hotel wechseln müssen. Auch in diesem Fall kann die Versicherung Ihres Grundstückes eine finanzielle Abdeckung bieten. Besitzern von Grundstücken ist daher empfohlen, die Wohngebäudeversicherung auf Grundlage der zu erwartenden Risiken abzuschließen.
Hausratversicherung
Ein prägnantes Beispiel eines sinnvollen Einschlusses der Hausratsversicherung ist Übernahme der Hotelkosten im Schadensfall. Sollten Sie im Zuge einer drastischen Schädigung Ihres Wohnraumes gezwungen sein, für die Dauer der Instandsetzung eine neue Bleibe zu beziehen, werden manche Hausratsversicherungen anbieten, die Kosten der Übernachtungen ganz oder teilweise zu übernehmen. Sollten Sie im Verlaufe der Wohnungsschädigung selbst geschädigt worden sein und einen Krankenhausaufenthalt benötigen, deckt die Hausratsversicherung zwar nicht die Krankenhauskosten, aber bei manchen Tarifen den Diebstahl Ihrer persönlichen Wertgegenstände und Geldsummen, wenn Sie Ihnen innerhalb des Krankenhausaufenthaltes entwendet worden sind. Eine Hausratsversicherung bietet ein reichhaltiges Spektrum an Einschlüssen. Wählen Sie eine Hausratsversicherung, der Ihrer Erwartung an einen umfassenden Schutz am nächsten kommt.
Haus- und Grundstückshaftpflicht
Als Besitzer eines Grundstückes sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie direkt oder indirekt daran Schuld tragen, dass Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen. Da Sie für Schadensersatzleistungen in voller Höhe aufkommen müssen, ist es leicht möglich, dass Sie im Falle eines erlittenen Schadens schnell an Ihre finanziellen Grenzen geraten. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vor, die diese Kosten für Sie übernimmt. In der Regel werden vom Versicherer Allmählichkeitsschäden, Sachschäden durch Wasser und Schäden durch Bauarbeiten gedeckt. Für genauere Fragen zu versicherten Leistungen prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarife.
Um eine optimal auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen, unterscheiden die Versicherer zwischen den Arten der Häuser und des Verwendungszweckes. Eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung wird beispielsweise unterscheiden, ob ein Grundstück überwiegend bewohnt wird, oder ob auf dem Grundstück überwiegend Gewerbe betrieben wird. Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen unterscheiden auch bezüglich der Quadratmetergröße und der Größe der dem Grundstück anliegenden Straße. Eine weitere maßgebliche Größe für die Tarifierung der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung ist zudem die Anzahl der Wohnungen, bzw. Häuser.
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Glasbruchversicherung
Eine Glasbruchversicherung ist eine Versicherung, die insbesondere in Wohnungen mit teurer Einrichtung oder Familien mit Kindern ihre sinnvolle Verwendung findet. Abgedeckt ist Ihr Besitz innerhalb Ihrer Wohnung, sofern dieser aus Glas besteht und zu Bruch geht. Unabhängig vom Grund des Bruches und unabhängig vom Verursacher. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einschlüssen.
Eine Glasbruchversicherung deckt typischerweise nicht alle Glasschäden innerhalb Ihres Hauses ab. Achten Sie daher insbesondere auf die Einschlüsse der Tarife, um eine Glasbruchversicherung zu finden, die Ihrer persönlichen Situation am ehesten entspricht. So gibt es beispielsweise Glasbruchversicherungen, die den Bruch von Ceranfeldern decken. Eine Ausweitung der Versicherung auf Wintergärten ist ebenso möglich. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen ist möglicherweise interessant, dass diese in bestimmten Tarifen mitversichert werden können und Sie ggf. auf den Abschluss einer eigenen Photovoltaikversicherung verzichten können.
Rechtsschutzversicherung
Als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sind Sie in der Lage, flexibel auf jede Form eines Rechtsstreites zu reagieren. Werden Sie von einem gegnerischen Anwalt in einem Prozess in eine Situation gebracht, in der Sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht erscheinen müssen, um eine Klage abzuwehren, oder ggf. sogar eine eigene Klage anzustrengen, hilft die Rechtsschutzversicherung, die Prozesskosten, die Prozessnebenkosten und die Kosten Ihres Anwaltes zu tragen. Somit brauchen Sie sich vor Gericht nur noch um den Gegenstand der Klage zu kümmern und nicht mehr um die finanzielle Absicherung des Prozesses. Da auch im Bereich der Rechtsschutzversicherungen Unterschiede bezüglich der Einschlüsse der Tarife bestehen, ist Ihnen zu einer Prüfung der Tarife geraten. So sind beispielsweise weitere Familienmitglieder kostenfrei über die Rechtsschutzversicherung mitversichert, um im Falle einer Klage eine geeignete Absicherung der Kosten für Ihre Familie zu besitzen und sich vor Gericht ganz auf die Leistungen von einem Anwalt zu stützen.
Risikolebensversicherung
Für die Berechnung des Tarifbeitrages einer Risikolebensversicherung ist entscheidend, ob Sie Raucher sind und wie hoch die gewünschte Todesfallleistung ausfallen soll. Die Höhe dieser Leistung wird jedoch davon bestimmt, wie Sie die Hinterbliebenen nach Ihrem Tod stützen möchten. Eine Absicherung kann erfolgen, indem Sie vermittels einer Risikolebensversicherung gewährleisten, dass die Formalitäten und die Beisetzung nach dem Tod keine finanziellen Hürden aufwerfen. Eine andere Absicherung, insbesondere für Familien mit einem Ernährer, kann sein, dass Sie den Hinterbliebenen genügend finanzielle Mittel zur Hand geben, die Zeit ohne eigenes Einkommen zu überbrücken. Nehmen Sie Ihrer Familie die Angst vor dem Sterben, indem Sie durch eine Risikolebensversicherung für eine Absicherung nach Ihrem Tod sorgen.
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung kann sich insbesondere in den zur Verfügung stehenden Einschlüssen von anderen privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden. Beispielsweise kann eine Privathaftpflichtversicherung andere Zusatzversicherungen ergänzen oder sogar vollständig enthalten. So kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die, sofern enthalten, die Bauherrnhaftpflicht oder Bestandteile der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung beinhalten. In diesem Sinne steht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit offen, einen Tarif zu wählen, der seinen persönlichen Ansprüchen an eine optimal und individuell auf ihn abgestimmte private Haftpflichtversicherung genügt.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Für viele Menschen ist der Bau eines eigenen Hauses ein Traum, den sie sich im Laufe des Lebens gerne erfüllen möchten. Dabei sind den meisten Bauherrn die offensichtlichen Schwierigkeiten bekannt, wie beispielsweise die grundlegenden Kosten des Baus und die Wahl einer geeigneten Baufirma. Wenigen ist bekannt, welche zusätzlichen Schwierigkeiten entstehen können. So können beispielsweise beim Bau Handwerker oder Besucher verletzt werden, deren Schaden der Bauherr tragen muss. Oder Stürme und Feuer können den Bau verzögern und in diesem Sinne eine finanzielle Mehrbelastung herbeiführen. Eine Bauherrenversicherung sichert Sie gegen alle Eventualitäten ab, die Ihnen als Bauherr begegnen können. Bei Fragen zu einzelnen Einschlüssen der Versicherung prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarife.
Als Bauherr sollten Sie beim Abschluss einer Bauherrenversicherung insbesondere darauf achten, dass die Versicherung einen möglichst hohen Schadensbetrag für Personen- und Vermögensschäden abdeckt. Beachten Sie bei der Wahl der Bauherrenversicherung, dass der Bauherr bei einem negativen Ausgang eines Rechtsstreites ggf. unbegrenzt für mögliche Schadensersatzleistungen aufkommen muss. Auch sollten Sie vor Abschluss der Bauherrenversicherung prüfen, inwieweit Ihr Bauanliegen von der Versicherung unterstützt wird, da der Versicherer sehr präzise zwischen Haustypen und Hausnutzung unterscheidet. Eine geeignete und besonnen gewählte Bauherrenversicherung ist daher eine Pflichtversicherung jeder Person, die ein Grundstück bebauen möchte.
Bauleistungsversicherung
Als Bauherr tragen sie nicht nur eine große finanzielle Last, sondern auch ein erhebliches finanzielles Risiko. Ihr Bauvorhaben kann auf vielen Wegen gefährdet oder beschädigt werden. Eine Bauleistungsversicherung nimmt ihnen die Sorge dieses Risikos, da sie im Falle unvorhersehbarer Schäden abgesichert sind.
Wenn dem Bauvorhaben ein Schaden zugefügt wird, der den Bauherrn dazu bringt, das Projekt von Neuem zu beginnen, erhält der Bauherr von der Bauleistungsversicherung (z.T. auch Bauwesensversicherung oder Bauversicherung genannt) Ersatz für den Ausfall der Projektvergütung. Es sind also stets die unvorhersehbaren Kosten der Bauleistung (bzw. vom Bauwesen) durch die Bauleistungsversicherung versichert.
Photovoltaik-Versicherung
Sterbegeld-Versicherung
Die Sterbegeldversicherung nimmt den Hinterbliebenen finanzielle Lasten. Am häufigsten wird die Sterbegeldversicherung eingesetzt, um den Hinterbliebenen die finanziellen Lasten einer angemessenen Bestattung abzunehmen, manchmal auch um sicherzustellen, dass die Hinterbliebenen sich um eine angemessene Bestattung kümmern. Da die Sterbegeldversicherung oft ohne Gesundheitsfragen auskommt, kann diese insbesondere auch von Personen mit schweren Erkrankungen genutzt werden und zwar auch dann, wenn der Zeitpunkt des Todes bedauerlicherweise schon in greifbarer Nähe ist. Für schwer erkrankte Familienväter oder –Mütter stellt die Sterbegeldversicherung somit oft die einzige und sehr wichtige Möglichkeit dar, den Hinterbliebenen noch einen Schutz zukommen zu lassen. Die Summe die maximal über Sterbegeldversicherungen vereinbart werden darf liegt je nach Versicherer bei 15.000 – 20.000 Euro. Diese Summe darf über sämtliche vereinbarte Sterbegeldversicherungen nicht überschritten werden. Besonders wichtig sind in der Sterbegeldversicherung die Wartezeiten. In der Regel wird die Leistung erst erbracht, wenn ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren vor dem Tod vergangen ist. Viele Versicherer bieten jedoch Leistungsstaffelungen an, die bei einem Versterben während dieses Zeitraums die Beiträge oder sogar bereits Teile der Leistung ausbezahlen. Gerade für Versicherungsnehmer mit schweren Erkrankungen sollte daher besonders auf diese Staffel geachtet werden. Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.
Legen Sie sich und Ihre Familie in gute Hände.
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